Eiermarkt 1 | Braunschweig
STIMMSTÖRUNGEN
Abklärung von Heiserkeiten
Wenn Sie heiser sind oder eine eingeschränkte stimmliche Belastbarkeit haben, an einem Kloßgefühl oder Räusperzwang leiden, untersuchen wir Ihre stimmliche Leistungsfähigkeit und können im Rahmen einer videoendoskopischen Kehlkopfspiegelung (Laryngoskopie) in Zeitlupe (Stroboskopie) die Ursache Ihrer Beschwerden feststellen.
Stimmstörungen können eine organische oder/und eine funktionelle Ursache haben. Organische Ursachen sind z.B. Stimmlippenpolypen, Knötchen, Schreiknötchen oder Stimmlippenlähmungen. Funktionelle Stimmstörungen entstehen dagegen durch einen fehlerhaften Gebrauch der Stimme oder eine zu hohe Belastung.
Insbesondere Berufssprecher oder Vielsprecher wie Schauspieler, Sänger, Lehrer, Moderatoren, Call Center Mitarbeiter usw. leiden häufiger an funktionellen Stimmstörungen. In den meisten Fällen hilft eine stimmtherapeutische Maßnahme und eine Stimmhygiene, um die Kommunikationsfähigkeit und damit die berufliche Leistungsfähigkeit wieder herzustellen.
Kehlkopfkrebs-Vorsorgeuntersuchung
Sind Sie Raucher oder konsumieren Sie häufig Alkohol oder haben Sodbrennen, wird empfohlen, jährlich eine Kehlkopfspiegelung durchführen zu lassen, um frühzeitig verdächtige Gewebeveränderungen zu erkennen. Mithilfe eines starren oder flexiblen Endoskopes wird eine Videoaufnahme des Kehlkopfes und des Rachens in Zeitlupe angefertigt, um die Schleimhaut genau zu inspizieren.
Phoniatrisches Gutachten
Wir führen Tauglichkeitsuntersuchungen für Stimm- und Sprechberufe durch. Sind Sie Studienbewerber für einen Lehramtsstudiengang oder ein Gesangsstudium oder Bewerber für den Ausbildungszweig Logopädie, benötigen Sie ein phoniatrisches Gutachten. In dem Gutachten wird anhand einer eingehenden Stimmdiagnostik mit Stimmfeldmessung der Singstimme und der Sprechstimme, Elektroglottographie, Stimmschallspektrographie sowie der videoendokopischen Kehlkopfuntersuchung in Zeitlupe (Stroboskopie) festgestellt, ob Sie die Voraussetzungen für den typischen Sprechberuf erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass einige Universitäten/Logopädieschulen Gutachten vom "normalen " HNO-Arzt nicht anerkennen. Deshalb sollte man direkt zum Facharzt für Phoniatrie und Pädaudiologie gehen.
Abklärung von Schluckstörungen (FEES)
Mithilfe der flexibel-endoskopischen Schluckdiagnostik (FEES=Fiberoptische endoskopische Evaluation des Schluckens) können wir die Ursachen von Dysphagien erkennen und die ensprechende Therapie einleiten. Dabei wird mithilfe eines flexiblen Endoskopes, welches durch die Nase eingeführt wird, der Schluckablauf videoendokopisch aufgezeichnet. Anhand gefärbter Probleschlucke unterschiedlicher Konsistenz beurteilen wir die Beweglichkeit im Rachen- und Kehlkopfbereich, die Sensibilität, die Aspiration oder Penetration von Nahrungsmitteln sowie den Hustenreflex.
SPRACHSTÖRUNGEN
Sprach-/Sprechstörungen bei Kindern
Wir untersuchen, ob bei Ihrem Kind eine Sprachentwicklungsverzögerung oder eine Sprachentwicklungsstörung vorliegt. Wir untersuchen alle Ebenen der sprachlichen Entwicklung: die Aussprache (Phonetik-Phonologisch), die Grammatik (Morpho-Syntax), den Wortschatz (Semantik-Lexikon), die Pragmatik, den Redefluss und die Mundmotorik.
Stellen wir eine Sprachentwicklungsverzögerung (Late Talker) oder eine Sprachentwicklungs-/Sprechstörung (Dyslalie, Dysgrammatismus, Wortschatz/Wortfindungsstörung, Poltern, Stottern/Balbuties) fest, legen wir in enger Absprache mit Ihnen, den Kinderärzten/Hausärzten, dem Kindergarten, der Schule usw. die weiteren geeigneten Fördermaßnahmen fest.
Da die meisten sprachlichen Probleme durch Hörstörungen-auch wiederkehrende Hörstörungen wie Paukenergüsse- verursacht werden, führen wir immer eine Hördiagnostik durch. Sprache und Hören gehören bei uns zusammen.
Eine logopädische Therapie ist erst indiziert, wenn eine Hörstörung ausgeschlossen oder behandelt wurde.
Weitere mögliche Therapiemaßnahmen sind u.a.: Sprachförderung über die Schule, Frühförderung, Sprachheilkur, Förderkindergarten, I-Platz, sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf...
Sprach-/Sprechstörungen bei Erwachsenen
Sprach-/Sprechstörungen bei Erwachsenen treten häufig nach Hirnschädigungen (z.B. Schlafanfall, Hirntumor, Hirnverletzungen oder Morbus Parkinson) oder infolge von Lähmungen bei neurologischen Erkrankungen auf. Man unterscheidet die Aphasie von der Dysarthrie/Dysarthrophonie. Während die Dysarthrie die Einschränkung von Sprechbewegungen meint, kann sich die Aphasie auf alle sprachlichen Ebenen erstrecken. Je nachdem, ob die Sprachabläufe, das Sprachverständnis und/oder die Wortfindung betroffen sind, unterscheidet man die motorische /sensorische/amnestische/globale Aphasie.
HÖRSTÖRUNGEN
Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS)
Ein Schwerpunkt der Praxis ist die Diagnostik von auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS). Hörverarbeitungs- und Hörwahrnehmungsstörungen sind Reifungsverzögerungen der zentralen Hörbahn, die wir häufiger bei Kindern sehen, die in der Vergangenheit Paukenergüsse oder Tubenventilationsstörungen hatten. Sie können die Ursache für Verhaltensauffälligkeiten oder Schulprobleme sein. Auch bei dem Verdacht auf Lese-Rechtschreibschwäche sollte eine AVWS als Ursache ausgeschlossen werden.
Folgende Leitsymptome geben Hinweise auf eine auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung: Eingeschränkte Merkfähigkeit für Gehörtes (Hörmerkspanne); Geräuschüberempfindlichkeit (Hyperakusis); Verwechseln ähnlich klingender Buchstaben (Lautdiskriminationsschwäche); Mangelhaftes Lokalisieren einer Schallquelle (Richtungshören, Räumliches Hören, Entfernungshören); Mangelhaftes Hören im Störlärm (z.B. im Klassenraum); mehrfache Ansprache ohne Reaktion ("mein Kind muss mehrfach angesprochen werden"); schnelle Sprache wird schlecht verstanden (zeitkomprimierte Sprache); eingeschränkte Fähigkeit der Laut- und Silbenerkennung und des Arbeitens mit Wörtern (phonologische Bewusstheit); Konzentration auf visuelle Reize, z.B. auf das Mundbild, und weniger auf akustische Informationen; Schwierigkeiten beim Telefonieren; sozialer Rückzug.
Hörstörungen bei Kindern
Hörstörungen bei Kindern können vielfältige Ursachen haben. Schalleitungsschwerhörigkeiten durch z.B. Paukenergüsse oder Tubenventilationsstörungen werden dabei von Schallempfindungsschwerhörigkeiten unterschieden. Die Diagnostik kindlicher Schwerhörigkeiten ist deutlich aufwendiger und schwieriger als beim Erwachsenen, da insbesondere kleine Kinder nicht sagen können, in welcher Frequenz ein Ton lauter oder leiser gehört wird.
Wir führen Hörtestuntersuchungen bei Neugeborenen, Babys, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen durch. Viel Erfahrung und Geduld sind erforderlich bei den objektiven und subjektiven Hörtestuntersuchungen. Jedes Kind reagiert anders auf Gehörtes, deshalb verwenden wir speziell auf die jeweilige Entwicklungsstufe Ihres Kindes angepasste Hörtestverfahren. Subjektive Hörtestverfahren sind die Reaktionsaudiometrie, die Geräuschaudiometrie, Tonaudiometrie und Sprachaudiometrie. Objektive Hörtestverfahren sind die Tympanometrie, die Otoakustischen Emissionen (TEOAE, DPOAE) und die BERA.
Eine BERA (brainstem evoked response audiometry) ist eine Art "EEG" vom Hörnerven, die uns zeigt, ab welcher Lautstärke der Hörnerv akustische Informationen weiterleitet. Eine frequenzspezifische BERA (ASSR) wird durchgeführt bei Hinweisen auf eine Innenohrschwerhörigkeit. Wir führen die BERA bei dem ruhig liegenden Kind im wachen Zustand durch oder im Spontanschlaf. Sollte ein Kind zu unruhig sein, verwenden wir eine Videosedierung oder in seltenen Fällen das natürliche Schlafhormon Melatonin, um die Schlaftiefe zu erhöhen.
Neugeborenen-Hörscreening
Wir führen das Neugeborenen-Hörscreening durch, wenn Ihr Kind im Rahmen einer ambulanten Geburt bislang noch kein Screening erhalten hat. Wir kontrollieren ein auffälliges Neugeborenen-Hörscreening oder führen das Screening durch, wenn z.B. aufgrund von Fruchtwasser im Ohr die Messung in der Entbindungsklinik nicht durchgeführt werden konnte.
Wir erfüllen dabei als qualifizierte Nachuntersuchungsstelle die von den Berufsverbänden und Wissenschaftlichen Fachgesellschaften festgelegten Anforderungen und Qualitätskriterien für die Kontrolluntersuchungen (www.neugeborenen-hoerscreening.de/nachuntersuchungsstellen/fu-stellen-der-stufe-2).
Neugeborene in Deutschland haben seit dem 1.1.2009 einen gesetzlichen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hörstörungen als Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen.
Von 1000 Kindern kommen 2-3 mit einer behandlungsbedürftigen Hörstörung zur Welt. Da die Sprachentwicklung entscheidend von der Hörentwicklung abhängt und letztendlich auch über die akademische Perspektive entscheidet, ist eine frühe Erkennung und Therapie von Hörverlusten entscheidet.
Hörgeräteversorgung
Sollte bei Ihnen oder Ihrem Kind eine relevante Schwerhörigkeit festgestellt worden sein, beraten wir Sie hinsichtlich weiterer Therapiemöglichkeiten. Neben operativen Interventionen ist ggf. die Möglichkeit einer Hörgeräteversorgung indiziert. Wir arbeiten dabei eng mit den Hörgeräteakustikern und Pädakustikern (Hörgeräteakustiker für Kinder) sowie mit dem Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte zusammen. Wir nehmen teil an der Qualiätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung für Säuglinge, Kleinkinder und Kinder nach § 135 Abs.2 SGB V sowie der Qualitätssicherungsvereinbarung Jugendliche und Erwachsene nach § 135 Abs.2 SGB V.
Mein erfahrenes Team aus medizinischen Fachangestellten, Empfangsfachkraft, Kinderkrankenschwester und Logopädin sorgt dafür, dass sie sich bei uns wohl fühlen und alle Termine und Untersuchungen reibungslos funktionieren.
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Montag, Dienstag, Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch : 8.00 - 14.00 Uhr, Freitag: 8.00 - 13.00 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung.
Eiermarkt 1 • 38100 Braunschweig
Telefon 0531 400 104 • Fax 0531 400 105
info@praxis-pp-braunschweig.de
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Auto: Parkplatz Eiermarkt, CONTIPARK Tiefgarage Eiermarkt, Parkhaus Steinstraße am Bankplatz
Bus: Haltestelle Altstadtmarkt
Bahn bzw. S-Bahn:
Haltestelle Friedrich-Wilhelm-Straße
© 2021 Praxis Dr. med. Petra Blaukat